AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der nextron internet team GmbH
(nachfolgend NEXTRON genannt)

1. Geltungsbereich
Verkauf, Lieferung und Dienstleistungserbringung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote unverbindlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
a) Alle unsere Preise sind exkl. 8.0 % MwSt., sofern nichts anderes vermerkt. Preisänderungen durch den Lieferanten der NEXTRON bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
a) Rechnungen sind innert 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält die NEXTRON sich das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von NEXTRON gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NEXTRON. Bei Verträgen mit einem Volumen von mehr als CHF 5000.- wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 1/3 des definitiven oder geschätzten Volumens fällig. Eine Zustellung einer Bankgarantie oder eines ähnliches Sicherungsmittel wirkt befreiend auf die Pflicht eine Anzahlung zu leisten.

4. Lieferung / Dienstleistungserbringung
a) Mit Entgegennahme der Bestellung und Bestätigung des Auftrages, verpflichtet sich die NEXTRON zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung / Ware (?). Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, NEXTRON für Umtriebe und entgangenen Gewinn mit 30% des vereinbarten Preises zu entschädigen.
Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens zwei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
b) Sonderbauten, Spezialanfertigungen und Internetdienstleistungsaufträge können vom Kunden nach Abgang einer Auftragsbestätigung nicht mehr annulliert, höchstens ordentlich gekündet werden.

5. Garantie
a) Bei Waren:
Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf alle NEXTRON Produkte eine Garantie von 12 Monate ab Rechnungsdatum, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Garantieleistungen werden am Domizil unseres Lieferanten oder der NEXTRON erbracht.
b) Bei Werken:
Der Besteller ist verpflichtet das Werk innerhalb von zwei Wochen seit Erhalt auf seine Beschaffenheit hin zu prüfen und die nextron über allfällige Mängel sofort in Kenntnis zu setzen. Mängel werden unentgeltlich nachgebessert oder ein dem Minderwert des Werkes entsprechender Preisnachlass gewährt. Allfällige Schadenersatzforderungen können nur für grobe Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
c) Reparaturaufträge:
Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur der NEXTRON oder ihrem Lieferanten übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. NEXTRON kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang bei unseren Lieferanten teilweise formatiert.
d) Voraussetzungen für die Erbringung von Garantieleistungen:
Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde
- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt
- rechtzeitig gerügt wurde.
e) Art der Garantieleistung
Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die NEXTRON Ihrer Verpflichtung nach Wahl seitens NEXTRON wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

6. Zahlungsverzug
a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich NEXTRON das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. NEXTRON belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 8% p.a., Verzugszins und Mahnspesen.
b) Der Kunden kann NEXTRON nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

7. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 14 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei der NEXTRON beanstandet.

8. Ergänzende Bestimmungen für Internet- und Telekommunikations-Dienstleistungen
a) Die Server und Dial Up Dienstleistungen der NEXTRON sind dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche auf elektronischem Weg zugänglich. Vorbehalten sind Unterbrüche wegen Wartungs-, Erweiterungs- und Umzugsarbeiten
b) Aus Sicherheitsgründen stellt NEXTRON dem Kunden nur nach Bedarf Zugang via FTP zu seinen Daten zur Verfügung.
c) Für die Datensicherung (Backups) ist jeder Kunde selber verantwortlich. NEXTRON erstellt periodisch eine Sicherungskopie aller Daten auf den Servern. Dies ist jedoch keine Garantie für die Wiederherstellung der Daten bei einem Verlust. Bei der Übergabe von Speichermedien an NEXTRON ist vorgängig eine Sicherungskopie des Datenträgers zu erstellen.
d) Nimmt der Kunde über die Benützung der NEXTRON-Dienstleistungen, Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist er für die Einhaltung derer Bestimmungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden.
e) Wenn nicht anderes vereinbart erhält der Kunde ein nicht auf eine andere Person übertragbares Recht zur Benützung der NEXTRON-Dienstleistungen. Das Zugänglichmachen der NEXTRON-Dienstleistungen an unberechtigte Dritte ist untersagt. Insbesondere sind dem Kunden anvertraute "Loginnamen" und "Passwörter" vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Genehmigung durch NEXTRON, nicht weitergegeben werden. Des weiteren ist es dem Kunden, ohne schriftliche Zustimmung durch NEXTRON, nicht erlaubt, die von NEXTRON erworbenen Internet-Dienstleistungen in irgendwelcher Form weiterzuvermieten oder zu verkaufen.
f) Über die Internet-Dienstleistungen der NEXTRON sind indirekt auch Informationen erhältlich, die nach schweizerischem Recht, nur für erwachsene Personen bestimmt sind. Bei minderjährigen Kunden braucht es für den Vertragsabschluss die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
g) Der Benutzer der NEXTRON-Dienstleistungen verpflichtet sich, dass alle durch ihn oder unter seinem Namen publizierten, verbreiteten oder zum Abruf bereitgestellten Informationen dem schweizerischen Recht entsprechen. Des weiteren verpflichtet er sich alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen beim Gebrauch der NEXTRON-Dienstleistungen einzuhalten. Insbesondere die Bestimmungen über den Datenschutz.
h) Das versenden von Massmailings (Spam, unsolicited mails, Mailbombs), egal mit welchem Inhalt, ist strikte verboten. Ausnahme sind einzig Mailing Lists mit registrierten Usern, welche ausdrücklich Einwilligung zum Erhalt dieser Mails gegeben haben. Missachtung wird mit sofortiger Kündigung des Accounts geahndet.
i) Es ist nicht erlaubt, folgende Internet Dienste ohne spezielle Einwilligung von NEXTRON auf den Servern von NEXTRON oder auf einem eigenen Server in den Räumlichkeiten der NEXTRON zu betreiben: News Server, Gameserver, IRC-Chatserver, FTP Sites, Mirrorsites
j) Der NEXTRON anvertraute Hardware des Kunden, welche in den Räumlichkeiten der NEXTRON an das Internet zum Anschluss kommen sollen, werden einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen. Bei sicherheitstechnischen Mängel können einzelne oder ganze Hardwarekomponeten abgelehnt werden.
k) Physikalischer Zugriff auf die, sich in den Räumlichkeiten der NEXTRON befindlichen, Einrichtungen des Kunden ist nach Voranmeldung zu den Geschäftszeiten (Mo-Fr. 8:30-12:00, 13:30-17 Uhr) möglich.
l) NEXTRON behält sich das Recht vor vollen Zugriff auf die, sich in den Räumlichkeiten der NEXTRON befindlichen, Einrichtungen des Kunden zu verlangen.
m) NEXTRON bietet den Kunden, sofern gewünscht, ein Virenschutzprogramm für eingehende e-mails an. Dieses Programm ist ein externes Produkt, weshalb keine Haftung für fehlgeschlagenen Schutz seitens NEXTRON übernommen wird.

9. Haftung
a) Weitergehende Rechtsansprüche des Kunden als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von NEXTRON gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen ergeben.
b) Der Benutzer ist verpflichtet Kenntnisse über Verstösse gemäss den Punkten 8e bis und mit 8i NEXTRON sofort mitzuteilen.
c) NEXTRON lehnt jede Haftung für aus den Punkten 8a bis 8l entstandene Schäden ab. Sollte der NEXTRON durch Verstösse gemäss den Punkte 8a bis 8l ein Schaden irgendwelcher Art (einschliesslich eventuell entgangener Gewinn, Rufschädigung, Gerichtskosten etc.) entstehen, behält sich NEXTRON das Recht vor, den Verursacher ins Recht zu fassen. .
d) NEXTRON übernimmt keine Haftung für Schäden an anvertrauter Hardware des Kunden in Folge von Verschleiss, Feuer, Wasser, Einbruch/Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte.

10. Vertragsdauer
a) Sofern nicht anders vereinbart verlängert sich ein Vertrag bei periodischen Dienstleistungen automatisch um die ursprüngliche abgemachte Zeitperiode.
b) Jede Vertragspartei hat das Recht, den laufenden Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf das Ende der abgemachten Zeitperiode schriftlich zu kündigen.
c) Bei Verstössen gemäss den Punkten 8e, 8g und 8h behält sich NEXTRON das Recht vor, den Vertrag mit dem verursachenden Kunden fristlos zu kündigen. Bereits bezahlte Leistungen seitens des Kunden werden nicht zurück erstattet.

11. Änderung der Geschäftsbedingungen
NEXTRON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die übrigen Konditionen jederzeit schriftlich zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder über die Informationsdienste mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde seinen Vertrag mit NEXTRON nicht innert 30 Tagen auf das Ende der abgemachten Zeitperiode kündigt.

12. Gerichtstand / Anwendbares Recht
Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit der NEXTRON ist der Kanton Basel-Stadt, es gilt schweizerisches Obligationenrecht (OR).

1.1.2011
Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen

nextron internet team GmbH
Reinacherstrasse 129
4053 Basel